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BERLIN: 17.500 € wegen der Anrede „Herr“?! Vorbach demontiert widerliche Gender-Abzocke! | Meinung
Das Arbeitsgericht Berlin hat im Fall rund um eine Diskriminierungsklag“ wegen einer Stellenanzeige entschieden und dabei einen möglichen Rechtsmissbrauch festgestellt. Der Kläger ist eine non-binäre Person, die nach einer Absage, einer Anrede als „Herr“ sowie einer fehlenden Diversitätsangabe in der Ausschreibung 5.000 Euro forderte. Das Unternehmen verweigerte die Zahlung, woraufhin es zur Klage kam. Streitwert: Ganze 17.500 €. Der Richter sah Hinweise darauf, dass es sich nicht um eine klassische Diskriminierungsklage, sondern möglicherweise um ein systematisches Vorgehen mit mehreren ähnlichen Verfahren handelt. Für WELT-Talkchef Sebastian Vorbach ist dies eine richtige Entscheidung des Gerichts.
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